Vermutung der Richtigkeit des RechtsIm demokratischen Rechtsstaat besteht der Grundsatz der V.d.R.d.R. Insbes. gibt es keinen Vorrang des Naturrechts in dem Sinn, dass der Richter einem Gesetz wegen angeblichen Verstosses gegen die Gerechtigkeit oder Treu und Glauben den Gehorsam verweigern darf. Das würde mit dem wichtigen Prinzip der Rechtssicherheit unvereinbar sein. Dagegen muss der Richter, wenn er eine Rechtsnorm für verfassungswidrig hält, das Bundesverfassungsgericht anrufen, Art. 100 GG.
Weitere Begriffe : Kontenabrufverfahren, automatisiertes | Sozialdatenschutz | Zuzugsrecht |
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