Allgemeine Versicherungsbedingungen

Wenn man eine Versicherung abschließen möchte, lässt man sich meist von einem Versicherungsagenten oder -makler beraten und stellt dann einen Antrag. Zu diesem Zweck muss man ein von der Versicherung vorbereitetes Formular ausfüllen und die Gesellschaft prüft dann anhand der darauf gemachten Angaben, ob sie unter den gegebenen Voraussetzungen Versicherungsschutz gewähren will.
Neben den Fragen an den Antragsteller stehen auf diesem Versicherungsantrag, in den meisten Fällen klein gedruckt auf der Rückseite, die allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB genannt.
Inhalt der AVB
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten zahlreiche Bestimmungen, u. a.
* den Inhalt der Versicherung, d. h. den von der Versicherung gewährten Schutz,
* alle Aspekte, unter denen der Schutz wiederum entfällt, also die Haftungsausschlüsse,
* das Kündigungsrecht der Versicherung,
* das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers.

Neben den allgemeinen Versicherungsbedingungen gelten außerdem die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie für die einzelnen Versicherungszweige noch die Vorschriften der hierfür speziell formulierten besonderen Versicherungsbedingungen.
Während BGB und VVG die Grundlagen bilden, können die allgemeinen Versicherungsbedingungen einzelne Vorschriften beider Gesetzeswerke ausschließen.
Am meisten spezialisiert sind dann die Versicherungsbedingungen für die einzelnen Versicherungszweige.

(AVB): Stellen als allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherer das Herzstück der Regelungen für das jeweilige Versicherungsverhältnis dar und bestimmen die wechselseitigen Vertragspflichten und -rechte im Einzelnen. Sie mussten bis 1994 vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden, was dazu führte, dass es fast ausnahmslos gleichlautende Bedingungen der einzelnen Versicherer für die jeweiligen Versicherungszweige gab. Da das Genehmigungserfordernis 1994 weggefallen ist, kann nun jeder Versicherer unproblematisch seine AVB individuell gestalten und Veränderungen der Rechtsentwickung oder der Markterfordernisse anpassen. Das hat dazu geführt, dass heute zwingend immer die konkret vertragsgegenständlichen AVB der Prüfung zu Grunde zu legen sind, da die Regelungen aus den AVB eines Versicherers nicht mehr ohne weiteres auf andere übertragen werden können. Es ist daher kaum noch möglich mit hinreichender Rechtssicherheit mit Mustertexten aus der Literatur oder mit eben gerade greifbaren AVB eines beliebigen Versicherers Fragen zu klären. Die AVB heißen für die jeweiligen Versicherungszweige unterschiedlich. Die bedeutsamsten sind die AKB für die Kraftfahrversicherung, die AHB für die Haftpflichtversicherung, die ARB für Rechtsschutzversicherung, die VHB für die (verbundene) Hausratversicherung oder die VGB für die Gebäudeversicherung oder AFB für
die Feuerversicherung. Im Bereich der Personenversicherung sind gebräuchlich die AUB für die Unfallversicherung, die MBKK für die private Krankenversicherung, die BUV oder BUZ für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die häufig als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen wird (dann BUZ).

Versicherungsbedingungen.




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