Verwaltungsvollstreckungsverfahren

ist das bundes- oder landesrechtliche Verfahren zur Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen die Herausgabe einer Sache, die Vornahme einer Handlung oder die Duldung oder Unterlassung gefordert wird; sog. Verwaltungszwang. Zwangsmittel sind die Ersatzvornahme, das Zwangsgeld und die Ersatzzwangshaft sowie der unmittelbare Zwang.




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