Verwendungsklausel

Begriff aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Obliegenheitsverletzung in der Kraftfahrtversicherung. Erfasst den Fall, dass der Fahrzeugführer das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck nutzt, also z. B. als Selbstfahrervermietfahrzeug oder Taxi statt als privates Kfz. Die Verwendungsklausel stellt eine der in § 5 Abs. 1 Kfz-Pflichtversicherungsverordnung enumerativ aufgeführten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Eintritt des Versicherungsfalls dar, für deren Verletzung durch den VN der Versicherer Leistungsfreiheit im Versicherungsvertrag vereinbaren darf. Die Einbeziehung in den Versicherungsvertrag erfolgt über die allgemeinen Versicherungsbedingungen, dort in § 2b Abs.l S.1 lit. a AKB. Zu den Rechtsfolgen vgl. Obliegenheitsverletzung und Leistungsfreiheit.




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