Votum

(lat.: Gelübde; Stimme, Stimmrecht); Beurteilung, Stimmabgabe, z.B. innerhalb eines Spruchkörpers (Gericht) oder bei Wahlen; vgl. auch Mißtrauens-V.

(lat.), Beurteilung, Stimmabgabe v. u. g = "vorgelesen und genehmigt", in Vernehmungsniederschriften, Protokollen usw., gebräuchlicher Vermerk, durch den festgestellt wird, dass die Niederschrift einer Aussage oder Erklärung dem Betreffenden vorgelesen und von ihm genehmigt wurde.

(lat. [N.]) Gelöbnis, Stimme, Stellungnahme

= Stimme, im übertragenen Sinne Stimmabgabe (votieren) in einem Kollegium, z. B. einem Gerichtskörper oder bei Wahlen; über Vertrauens- und Misstrauensv. Misstrauensvotum; über das Sondervotum beim Bundesverfassungsgericht s. dort.




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