Warenautomaten

sind gewerberechtlich und (grundsätzlich) baurechtlich genehmigungsfrei; sie unterliegen nicht dem Ladenschlussgesetz, können jedoch wegerechtliche Sondemutzungen sein.

Automatenaufstellung, Automatenaufstell(ungs)vertrag, Automatenmissbrauch, Erschleichen von Leistungen, Fernabsatzvertrag.




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