Wassersicherstellungsgesetz regelt die Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung an Trink- und Brauchwasser, die Abwasserbeseitigung und das Ablassen von Wasser aus Stauanlagen im Spannungs- und Verteidigungsfall. Es ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen über Vorsorgemassnahmen.
Weitere Begriffe : Terminänderung | Gesetzesvorrang | Chancengleichheit |
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