Weisungsverwaltungist die -Verwaltung von (staatlichen) Aufgaben durch einen anderen Hoheitsträger (Selbstverwaltungskörperschaft) als Fremdverwaltung nach Auftrag und Weisung (z. B. Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Aufsicht über Pflichtschule). Die W. ist •Auftragsverwaltung. Sie ist zu unterscheiden von der Auftragsverwaltung im engeren Sinn, bei der die weisungsberechtigte staatliche Behörde keiner gesetzlichen Beschränkung ihres Umfangs und ihrer Anordnungen unterliegt, so dass diese vom Träger unselbständig wahrgenommen werden. Lit.: Pauly, W., Anfechtbarkeit und Verbindlichkeit von Weisungen in der Bundesauftrags Verwaltung, 1989
Weitere Begriffe : Tötungsdelikte | Sprengstoffverbrechen | Jagd- und Fischereisteuer |
MMnews
|