WirtschaftsverfassungInbegriff der für das Wirtschaftsleben massgebenden grundgesetzlichen Vorschriften. Im Unterschied zur Weimarer Reichsverfassung enthält das GG keinen besonderen Abschnitt, der die einschlägigen Prinzipien zusammenfasst. Es beschränkt sich auf einzelne Festlegungen, die keinem durchgängigen liberalistischen oder sozialistischen Modell entsprechen. Hervorzuheben sind hier die Grundrechte der Berufsfreiheit, der Eigentumsgarantie und der Koalitionsfreiheit, ferner auch das Sozial- staatsprinzip und die Sozialisierungsklausel. Die vielbeschworene .soziale Marktwirtschaft" ist ein wirtschaftspolitisches Leitbild, jedoch kein Verfassungsbegriff.
Weitere Begriffe : c i c | Bindung des Gerichts | Verfügungsmacht |
MMnews
|