Wissenist das Kennen eines Umstands. Es kann rechtlich bedeutsam sein (z. B. Vorsatz). Das W. eines Bediensteten einer Personenvereinigung darf nur dieser, nicht ihren Organen oder Mitgliedern zugerechnet werden. Lit.: Rohde, A., Die Wissenszurechnung, Diss. jur. Bielefeld 1999; Schüler, W., Die Wissenszurechnung im Konzern, 2000; Bott, K., Wissenszurechnung bei Organisationen, 2000; Buck, P., Wissen und juristische Person, 2001; Wissenszurechnung bei Kreditinstituten, 2003; Henning, B., Wissenszurechnung im Verwaltungsrecht, 2003
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