Wissen

ist das Kennen eines Umstands. Es kann rechtlich bedeutsam sein (z. B. Vorsatz). Das W. eines Bediensteten einer Personenvereinigung darf nur dieser, nicht ihren Organen oder Mitgliedern zugerechnet werden. Lit.: Rohde, A., Die Wissenszurechnung, Diss. jur. Bielefeld 1999; Schüler, W., Die Wissenszurechnung im Konzern, 2000; Bott, K., Wissenszurechnung bei Organisationen, 2000; Buck, P., Wissen und juristische Person, 2001; Wissenszurechnung bei Kreditinstituten, 2003; Henning, B., Wissenszurechnung im Verwaltungsrecht, 2003




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