ZeichenrolleKennzeichen für Waren von bestimmten Unternehmen (Zeicheninhaber) werden zu ihrem Schutz in die Z. eingetragen, die beim Patentamt geführt wird. Die Z. ist ein öffentliches Register. Es enthält: den Zeitpunkt der Anmeldung; eine genaue Zeichenbeschreibung; eine genaue Geschäfts- und Warenbezeichnung, für die es bestimmt ist; Angaben zum Zeicheninhaber und seines Vertreters; Verlängerungen der Schutzdauer; den Löschungszeitpunkt. Die Einsicht in die Z. steht jedermann frei, wenn er ein berechtigtes Interesse hierfür glaubhaft macht. Die Eintragung und jede Löschung wird vom Patentamt regelmässig im Warenzeichen- blatt veröffentlicht. §§ lff. WarenzeichenG. a. Warenzeichen.
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