Zeugen Jehovas

sind eine christliche Religionsgemeinschaft, deren Mitglieder nach ihrem Selbstverständnis die gute Botschaft von Gottes Königreich verkünden. Z. J. lehnen Wehrdienst, Bluttransfusionen sowie die Teilnahme an politischen Wahlen ab. Die Ableistung des Zivildienstes wird seit 1996 von den Z. J. akzeptiert. Die Zuerkennung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Religionsgesellschaften, 2, 3) war lange strittig. Nach Auffassung des BVerfG (U v. 19. 12. 2000, NJW 2001, 429) erfordert die Anerkennung der Z. J. als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine besondere Loyalität zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, so dass insbesondere die Ablehnung politischer Wahlen nicht mehr als Grund dafür herangezogen werden kann, den Z. J. den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verweigern; vielmehr müsse lediglich festgestellt werden, dass die Z. J. keine fundamentalen Verfassungsprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte Dritter gefährden. Mit inzwischen rechtskräftigem U. d. OVG Berlin v. 24. 3. 2005 (NVwZ 2005, 1450) wurde daraufhin das Land Berlin verpflichtet, den Z. J. Körperschaftsstatus zuzuerkennen. Mit Wirkung vom 13. 6. 2006 hat das Land Berlin den Z. J. den Körperschaftsstatus verliehen.




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