Ziviler Ungehorsam(bürgerlicher Ungehorsam) ist der sich in bewusster u. gezielter Verletzung von Rechtsnormen äussernde Protest einer oder mehrerer Personen gegen bestimmte als sittlich illegitim empfundene politische Entscheidungen. Die Rechtsordnung als solche soll durch Aktionen des z. U. nicht in Frage gestellt werden; es geht den Protestierern allein darum, durch aufsehenerregende Aktionen (z.B. Sitzblockaden) auf die öffentliche Meinung in ihrem Sinne einzuwirken. Das ändert nichts daran, dass z. U. rechtswidrig ist. Die ihm zugrundeliegenden achtenswerten Motive können die Rechtswidrigkeit nicht beseitigen; sie sind aber, soweit es sich um Straftaten handelt, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, auch Nötigung.
Weitere Begriffe : Verwaltungsneugliederung | eigenhändig | possessorische Besitzschutzansprüche |
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