Zollbehörden

sind in unmittelbarer Bundesverwaltung die Hauptzollämter und die Oberfinanzdirektionen als Bundesbehörden.

sind Bundesfinanzbehörden; sie unterstehen dem BMF. Örtliche Behörden sind die Hauptzollämter (mit ihren Dienststellen: Zollämter, Zollkommissariate) und der Zollfahndungsdienst. Die Aufgaben der Z. erstrecken sich nicht nur auf die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenzen des Zollgebiets der Gemeinschaft, sondern auch auf die Erhebung der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, Produktpiraterie, Geldwäsche, Verstöße gegen Artenschutzabkommen und die illegale Beschäftigung (Zölle, Finanzmonopole, Verbrauchsteuern) beziehen. Vgl. Finanzverwaltungsgesetz; Geldwäsche.




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