Zwangsmietvertrag

Nach § 16 des WohnungsbewirtschaftungsG.es in der ganzen BRD ausser Kraft, konnte das Wohnungsamt durch Verfügung einen Zw. zustande bringen, wenn der Hauseigentümer nicht an den ihm zugewiesenen Wohnungssuchenden vermieten wollte. Wohnraumbewirtschaftung.




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