Zwei-plus-Vier-Vertrag Abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990. Völkerrechtlicher Vertrag anläßlich der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einerseits sowie Frankreich, Großbritannien, den USA und der Sowjetunion andererseits. Mit dem Vertrag beendeten die vier Siegermächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten, die sie nach dem Zweiten Weltkrieg in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes besaßen. Das vereinte Deutschland hat seither die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. In dem Z. erklärt Deutschland, daß es keine Gebietsansprüche gegen andere Staaten hat und solche auch in Zukunft nicht erheben wird. Weitere Regelungen betreffen die Reduzierung der deutschen Streitkräfte auf 370 000 Mann sowie den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus dem Gebiet der ehem. DDR bis zum Jahre 1994.
Weitere Begriffe : Verstöße gegen Nebenbetätigungsregelungen | Scheidung, streitige | Strukturfonds der EU |
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