Zwischenzeugnis Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer die Ausstellung eines Zeugnisses nur im Zusammenhang mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses verlangen. In Ausnahmefällen ist dies aber schon früher möglich; man spricht dann von einem Zwischenzeugnis. Oft wird es vom Arbeitnehmer im Rahmen der Bewerbung für einen anderen Arbeitsplatz verlangt oder wenn sein unmittelbarer Vorgesetzter die Stelle wechselt. Daneben gibt es noch wenige Ausnahmefälle, in denen ein Zwischenzeugnis auch aus anderem Grund verlangt werden kann: beispielsweise wenn es für eine berufliche Fortbildung oder eine Versetzung innerhalb der Firma benötigt wird.
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