Abmeldung Betriebserlaubnis, Kraftfahrzeugsteuer, Zulassung. Wenn ein Fahrzeug für mehr als ein Jahr aus dem Verkehr gezogen wird, dann ist es abzumelden. Die Abmeldung besteht darin, daß die Stillegung der Zulassungsstelle unverzüglich mit geteilt und ihr zugleich Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, evtl. auch das Anhängerverzeichnis, vorgelegt werden und das amtliche Kennzeichen entstempelt wird. Der Fahrzeugbrief muß von der Zulassungsstelle durch Zerschneiden unbrauchbar gemacht und mit einem Vermerk über die Zurückziehung aus dem Verkehr zurückgegeben werden. Bei Neuzulassung ist er vorzulegen, wird durch einen neuen Fahrzeugbrief ersetzt und eingezogen.
Weitere Begriffe : Auslegung des Grundgesetzes | Kommentar | Triptyk |
MMnews
|