Adjudikation

ins eigentlichen Sinn die Entscheidung eines internationalen Gerichts oder Schiedsgerichts. Wenn zwei Staaten ein internationales Gericht oder ein Schiedsgericht anrufen, um über die Zuteilung eines strittigen Gebiets an den einen oder anderen zu befinden, kann die Adjudikation auch einen Gebietserwerbstitel darstellen.

1) im gemeinen Recht die Befugnis des Richters, bei Aufhebung einer Gemeinschaft die Teilung des gemeinsamen Vermögens rechtsgestaltend vorzunehmen; 2) heute nur noch von Bedeutung bei Scheidung, wenn sich die bisherigen Gatten nicht über die Teilung von Hausrat und Wohnung einigen können: der Richter regelt die Rechtsverhältnisse für die beiden Parteien rechtsverbindlich, nach billigem Ermessen (Hausratsverordnung).




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