Adjudikation ins eigentlichen Sinn die Entscheidung eines internationalen Gerichts oder Schiedsgerichts. Wenn zwei Staaten ein internationales Gericht oder ein Schiedsgericht anrufen, um über die Zuteilung eines strittigen Gebiets an den einen oder anderen zu befinden, kann die Adjudikation auch einen Gebietserwerbstitel darstellen.
Weitere Begriffe : Wechselkredit | Vorbehalt der Nachprüfung | Schlägerei, Beteiligung an einer |
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