Anknüpfungsgegenstand

(Verweisungsbegrifl): Systembegriff innerhalb einer Kollisionsnorm, der den materiell-privatrechtlichen Sachverhalt kennzeichnet, für den die Verweisung ausgesprochen wird.
In Art. 25 Abs. 1 EGBGB ist die Rechtsfolge von „Todes wegen” der Anknüpfungsgegenstand (Anknüpfungspunkt).
Bei der Abgrenzung der unterschiedlichen Systembegriffe können Schwierigkeiten entstehen, die durch Qualifikation zu lösen sind.




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