Arbeitsgeräteunfall
Im Sozialrecht :
Arbeitsgeräteunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall, der sich beim mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgerät bzw. einer Schutzausrüstung sowie bei einer vom Arbeitgeber veranlassten Ersatzbeschaffung ereignet (§8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII). Arbeitsgeräte sind Gegenstände, die überwiegend der versicherten Tätigkeit dienen, z.B. Arbeitskleidung, Schulbücher. Die Struktur des Arbeitsgeräteunfalls ist mit dem des Arbeitsunfalls identisch.
ist ein Unfall, den ein Versicherter der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung eines Arbeitsgerätes oder einer Schutzausrüstung sowie bei deren Erstbeschaffung, wenn diese auf Veranlassung der Unternehmer erfolgt, erleidet (§ 8 II Nr. 5 SGB VII).
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