Ausgleichsfonds
Im Sozialrecht :
Beim Bundesversicherungsamt wurde für die Pflegeversicherung ein Ausgleichsfonds gebildet (§ 65 SGB XI).
Durch das 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX vom 19. 6. 2001, BGBl. I 1046, m. spät. Änd.; Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein „Ausgleichsfond für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“ gebildet worden. Der Ausgleichsfond dient der besonderen Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf Arbeitsplätzen und zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen, die den Interessen der Länder auf dem Gebiet der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dienen (§ 78 SGB IX).
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