Beamter im statusrechtlichen Sinne (Beamter im staatsrechtlichen Sinne) ist derjenige, der zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht und nach den geltenden Beamtengesetzen wirksam zum Beamten ernannt ist. Voraussetzung dafür ist insb., dass der Beamte
Weitere Begriffe : Untätigkeitsbeschwerde | Rückschaupflicht | Grundrechtsbindung |
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