Beirat für die Teilhabe behinderter MenschenDurch das 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX v. 19. 6. 2001 BGBl. I 1046 m. spät. Änd.; Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ist beim Bundesministerium für Gesundheit ein aus 48 Mitgliedern bestehender Beirat für behinderte Menschen geschaffen worden. Der Beirat berät das Ministerium in Fragen der Teilhabe behinderter Menschen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Unterstützung bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen und die Mitwirkung bei der Vergabe von Mitteln des Ausgleichsfonds sowie die Anregung und Koordinierung von Maßnahmen zur Evaluierung nach dem SGB IX (§§ 64 f. SGB IX).
Weitere Begriffe : Stimson-Doktrin | rechtfertigende Pflichtenkollision | Kuratel |
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