Berufsförderung in der SozialversicherungUnter Berufsförderung bzw. Leistungen zur beruflichen Rehabilitation verstand man bis zum Inkrafttreten des SGB IX am 1. 7. 2001 (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung, die darauf gerichtet waren, Versicherten insbesondere durch Maßnahmen zur Berufsvorbereitung oder zur beruflichen Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung wieder zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen oder einen solchen zu sichern. An ihre Stelle sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX getreten.
Weitere Begriffe : TSE | Umkehr der Beweislast | Rechtsstaatsgefährdung |
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