Berufsunfähigkeitsversicherung

ist die die Berufsunfähigkeit betreffende Versicherung. Lit.: Müller-Frank, C., Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung, 6. A. 2002; Neuhaus, K., Berufs- und ErwerbsunfähigkeitsVersicherungen, 2003

Die (privatrechtliche) B. ist eine Art der Personenversicherung. Bei der B. ist der Versicherer verpflichtet, für eine eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder übermäßigem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Für die B. gelten über die allgemeinen Vorschriften hinaus (Versicherungsvertrag) die Sonderbestimmungen der §§ 172 ff. VVG S. a. Unfallversicherung (2).




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