Betriebsprüfung

Aussenprüfung, die steuerliche Nachprüfung der Buchführung eines Betriebes (•Steueraufsicht); soll in regelmässigen Abständen stattfinden oder aus besonderem Anlass (§ 162 Abs.
11 i‘Abgabenordnung); die B. kann zu einer Berichtigungsveranlagung führen, auch wenn die Veranlagung an sich rechtskräftig abgeschlossen ist (§ 222 Abgabenordnung).

(§§ 1 ff. BetrPrO) ist die von Behörden, insbesondere von den Finanzbehörden vorgenommene allgemeine Außenprüfung eines Betriebs. Lit.: Blumers, W./Frick, J./Müller, L., Betriebsprüfungshandbuch (Lbl.), ll.A. 2005; Kaligin, T., Keine Angst vor Betriebsprüfung und Steuerfahndung, 2002; Eller, P., Elektronische Rechnungsstellung und digitale Betriebsprüfung, 2003

Außenprüfung.

Außenprüfung.




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