Beurteilungsspielraum
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers
Im Sozialrecht:
Unbestimmte Gesetzesbegriffe
ist der vom Gesetzgeber durch die Verwendung wertender unbestimmter Rechtsbegriffe - im Gegensatz zu sonstigen unbestimmten Rechtsbegriffen - der Verwaltung eingeräumte Entscheidungsspielraum (z.B. Prüfungsentscheidung). Beim B. beschränkt sich die Prüfung durch die Verwaltungsgerichte darauf, ob die Beurteilung durch die Verwaltung offensichtlich fehlerhaft ist oder in einem fehlerhaften Verfahren vor sich gegangen ist. Der B. ist zu trennen vom Ermessen und von der Anwendung eines sonstigen unbestimmten Rechtsbegriffs. Lit.: Pieroth, B./Kemm, S., Beurteilungsspielraum und verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte, JuS 1995, 780; Pache, E., Tatbestandliche Abwägung und Beurteilungsspielraum, 2001; Schmieder, S., Risikoentscheidungen im Gentechnikrecht, 2004
unbestimmter Rechtsbegriff.
Ermessen, Rechtsanwendung, unbestimmte Rechtsbegriffe.
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