Beweisthema ist der Gegenstand des Beweises (Tatsachen, Erfahrungssätze, ausländisches Recht, Satzungsrecht oder Gewohnheitsrecht). Lit.: Kühl, J., Prozessgegenstand und Beweisthema, 1987
Weitere Begriffe : Bezirksstaatsanwalt | Nettolohnvereinbarung | Fürstenrecht |
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