Blindenpflegegeld
Im Sozialrecht :
In einzelnen Bundesländern wird Blinden durch Landesgesetz ein Anspruch auf Blindenpflegegeld eingeräumt. Das Blindengeld nach dem SGB XII wird auf das Blindenpflegegeld angerechnet.
ist eine von Bedürftigkeit unabhängige Barleistung an Zivilblinde für den besonderen Aufwand infolge der Blindheit. Anspruch auf B. besteht in allen Ländern der BRep. nach den einschlägigen Landesgesetzen. Auf das B. werden die gleichartigen Leistungen der Blindenhilfe nach dem SGB XII (Sozialhilfe) angerechnet.
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