Buchungsbelege Schriftstücke zum Nachweis der in den Handelsbüchern getätigten Ein- und Austragungen. Jeder Kaufmann ist zur Aufbewahrung der Buchungsbelege über eine Dauer von zehn Jahren verpflichtet (§ 257 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 HGB).
Weitere Begriffe : Realakt | Hausratversicherung | Fortpflanzungsfähigkeit, Verlust der |
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