CIF

Abkürzung für cost, insurance, freight (engl.
= Kosten, Versicherung, Fracht), Vertragsklausel aus dem Handelsrecht (Handelsklausel). Verkäufer trägt danach Kosten des Transportes (Einladung, Fracht) und Versicherung bis zum Bestimmungsort (fob).

([engl.] cost, insurance, freight) ist die Klausel des internationalen Handelsverkehrs, die dem Verkäufer Verladungskosten, Versicherung und Fracht zum Bestimmungshafen einschließlich der Abladung zuteilt. Lit.: Sassoon, D., C. i. f. and f. o. b. contracts, 1984

(cost insurance freight): internationale Handelsklausel (Incoterms) für den Handelskauf, die dem Verkäufer die Kosten der Verladung (cost), der Versicherung (insurance) und der Fracht (freight) bis zum Abladen im benannten Bestimmungshafen auflastet. Charakteristisch ist hier, dass der Verkäufer zusätzlich eine Transportversicherung abzuschließen hat. Der Leistungsort wird hierdurch regelmäßig nicht berührt.

lautet eine Klausel, insbes. beim Handelskauf, wonach der Verkäufer die Kosten der Verladung (cost), der Versicherung (insurance) und der Fracht (freight) zu tragen hat. Eine Änderung des Leistungsorts ist mit dieser Klausel allein regelmäßig noch nicht verbunden (Versendungskauf). fob.




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