Dienstleistungsfreiheit
ist die Freiheit eines Dienstleistenden (z.B. Versicherer, Bauunternehmer, Freiberufler) seine Tätigkeit vorübergehend in dem Staat (der Europäischen Union) auszuüben, in dem die Leistung erbracht wird. Die D. ist eine der Freiheiten der Europäischen Union (Art. 49 ff. EGV). Ihre Verletzung ist Verletzung europäischen Rechts. Lit.: Schmid, G., Dienstleistungsverkehr, 2000; Rolsho- ven, M., Beschränkungen des freien Dienstleistungsver- kehrs, 2002
Nach dem Recht der Europäischen Union eine der maßgeblichen Grundfreiheiten der Unionsbürger. Danach sind Dienstleistungen erwerbswirtschaftlich erbrachte Leistungen, die nicht zum Warenverkehr oder Kapitalverkehr gehören. Dienstleistungen fallen beispielsweise bei kaufmännischen Tätigkeiten oder handwerklichen Arbeiten an. Nach den Art. 59ff. EG-Vertrag wird auch für die Dienstleistungen die Freiheit garantiert, dass Unionsbürger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft diese frei anbieten bzw. in Anspruch nehmen dürfen. Speziell bei Fallgestaltungen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt in den EU-Ländern stellt sich das Problem der Abwägung der Dienstleistungsfreiheit des entsendenden Unternehmens und der sozialen Sicherung der betroffenen Wanderarbeitnehmer.
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