Dienstleistungen

, Sozialrecht: Persönliche und erzieherische Hilfen. Die Dienstleistung ist neben der Sachleistung und der ganz überwiegend eingreifenden Geldleistung die dritte Form der Leistungserbringung im Recht des Sozialgesetzbuches, § 11 SGB I. Beispiele dafür sind neben der Altenhilfe die Leistungen für erziehungsbedürftige Jugendliche nach dem SGB VIII.

Im Sozialrecht :

Sozialleistung

ist die Leistung von Dienst. Lit.: McDonald, K., Der Begriff der Dienstleistung, 2001; Bruhn, M., Dienstleistungsinnovationen, 2004




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