Dienstleistungen , Sozialrecht: Persönliche und erzieherische Hilfen. Die Dienstleistung ist neben der Sachleistung und der ganz überwiegend eingreifenden Geldleistung die dritte Form der Leistungserbringung im Recht des Sozialgesetzbuches, § 11 SGB I. Beispiele dafür sind neben der Altenhilfe die Leistungen für erziehungsbedürftige Jugendliche nach dem SGB VIII.
Weitere Begriffe : Festverzinsliche Wertpapiere | Bundesbürgschaft | Schriftsatzkündigung |
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