Durchgangsarzt

Vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beauftragter Facharzt, der auf die Diagnose von Unfallverletzungsfolgen spezialisiert ist. Der Durchgangsarzt entscheidet aufgrund seiner Fachkompetenz, ob eine fachärztliche oder besondere unfallmedizinische Versorgung von Versicherten nach Arbeitsunfällen erforderlich ist. Die Durchgangsärzte werden von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaft bestellt. Das Verfahren unter Einschaltung des Durchgangsarztes bezweckt, dass jeder Verletzte nach einem Arbeitsunfall schnellstmöglich sachgemäß, speziell unfallmedizinisch behandelt wird, § 34 Abs. 1 SGB VII. Bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist im Übrigen der Bericht des Durchgangsarztes maßgeblich für die Dokumentation der Unfallfolgen und die Einleitung von Verwaltungsverfahren, z. B. für die spätere Leistung von Unfallrente, nach erfolgter Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft.




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