Erhaltungsaufwand
Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.
sind Aufwendungen zur Instandhaltung und Instandsetzung von Wirtschaftsgütern. Er kann in voller Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgesetzt werden, während Herstellungskosten nur über die Absetzung für Abnutzung (AfA) absetzbar sind. Neben Aufwendungen für laufende Instandhaltung können auch Aufwendungen für die Erneuerung von Teilen und Einrichtungen, die bereits in den Herstellungskosten enthalten sind, E. sein, z. B. Austausch von Holzfenstern mit Einfachglas gegen Aluminiumfenster mit Doppelglas oder Ersatz intakter Kohle-Einzelöfen durch Öl-Warmwasser-Zentralheizung (R 157 EStR). Aus diesem Grund ist die Abgrenzung zwischen E. und Anschaffungs- und Herstellungskosten häufig schwierig.
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