Erhebungsverfahren
das Verfahren, in dem die Steuerschuld ermittelt und erfüllt wird. Steuerermittlungsverfahren.
ist ein Teil des Besteuerungsverfahrens. Durch die Veranlagung wird die Steuer festgesetzt. Das E. regelt die anschließende Einziehung der Steuer; das E. enthält dementsprechend Regelungen über die Fälligkeit, Stundung, Zahlungsaufschub, Zahlung, Aufrechnung, Billigkeitserlass, Zahlungsverjährung, Verzinsung, Säumniszuschläge und Sicherheitsleistung, s. §§ 218-248 AO. Abrechnungsbescheid.
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