Erziehungskartei

eine den Strafregisterbehörden (Strafregister) für Zwecke der Jugendrechtspflege geführte Kartei. Das aufgrund der Anordnung über die gerichtliche E. eingerichtete Register enthält u. a. folgende Anordnungen und Entscheidungen ohne Strafcharakter: Erziehungsmassregeln, Zuchtmittel; Freispruch wegen mangelnder Reife und Verfahrenseinstellung aus diesem Grunde; Erziehungsbeistandschaft und Fürsorgeerziehung. Auskunft wird nur dem Strafgericht, Vormundschaftsgericht, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendamt erteilt. Entfernung und Vernichtung der Vermerke bei Vollendung des 24. Lebensjahres des in der Kartei Geführten.




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