Erziehungskarteieine den Strafregisterbehörden (Strafregister) für Zwecke der Jugendrechtspflege geführte Kartei. Das aufgrund der Anordnung über die gerichtliche E. eingerichtete Register enthält u. a. folgende Anordnungen und Entscheidungen ohne Strafcharakter: Erziehungsmassregeln, Zuchtmittel; Freispruch wegen mangelnder Reife und Verfahrenseinstellung aus diesem Grunde; Erziehungsbeistandschaft und Fürsorgeerziehung. Auskunft wird nur dem Strafgericht, Vormundschaftsgericht, der Staatsanwaltschaft und dem Jugendamt erteilt. Entfernung und Vernichtung der Vermerke bei Vollendung des 24. Lebensjahres des in der Kartei Geführten.
Weitere Begriffe : Dispositionsgrundsatz | Bundesumweltamt | Absolutismus |
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