Europäische Sozialcharta vom 11.10.1961 ist ein Abkommen der Mitgliedstaaten des Europarates, das jedermann das Recht auf eine frei gewählte Arbeit, gerechten Arbeitslohn, gesunde Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit u. Fürsorge u. andere soziale Rechte gewährleisten soll. Die E. S. ist durch zahlreiche Vorbehalte der Vertragstaaten in ihrer Wirkung stark beschränkt.
Weitere Begriffe : Bäckereien | Grundsatz der Spezialität | Insolvenzrecht |
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