Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis, Sperrwirkung der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Vorschriften für die Ersterteilung eines Führerscheins gelten größtenteils auch für die Neuerteilung, z. B. nach der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verwaltungsbehörde jedoch auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten. Das ist allerdings nicht möglich, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung oder der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen einschlägigen Maßnahme nach der Strafprozessordnung mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil immer wieder gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde, so wird die Verwaltungsbehörde in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten anfordern. Das Gleiche gilt, wenn der Betreffende die Fahrerlaubnis wiederholt verloren hat.
§§ 20 StPO
Siehe auch Fahrerlaubnis, Entziehung der
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