Formfreiheit die - im Privatrecht grds. bestehende -Freiheit von einem besonderen Formerfordernis (Grundsatz der F.). Im Gegensatz zu gesetzlichen Form Vorschriften, z.B. Schriftform, öffentliche Beglaubigung, notarielle Beurkundung.
Weitere Begriffe : Körper | Richteramtsbezeichnungen | Reisegepäckversicherung |
MMnews
|