Futtermittel
ist der Stoff, der zur Tierernährung bestimmt ist sowie ein zugehöriger Zusatzstoff und eine Vormischung. Für F. gilt das Futtermittelgesetz vom 2. 7. 1975. Lit.: Lengerken, J. v., Qualität und Qualitätskontrolle bei Futtermitteln, 2004
1.
sind Stoffe oder Erzeugnisse, die zur oralen Tierernährung bestimmt sind, einschließlich der Zusatzstoffe, so Art. 3 Nr. 4 VO (EG) 178/2002, auf den auch § 2 IV LFGB verweist, s. zu beiden Normen Lebensmittel- und Futtermittelrecht. Das LFGB regelt den Verkehr (Erzeugung, Verfütterung und Vertrieb) von F. Inhaltlich unterscheiden sich die Regelungen wenig von denen für Lebensmittel; s. a. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung.
2.
§§ 17 ff. LFGB (Verkehr mit F.) enthalten Herstellungs- und Verfütterungsverbote zum Schutz der menschlichen Gesundheit, soweit die Ernährung von Tieren betroffen ist, aus denen Lebensmittel hergestellt werden sollen. Weitere Vorschriften dienen dem Schutz der Tiergesundheit. § 20 verbietet Werbeaussagen beim Verkehr mit F., die sich auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen. Macht der Veräußerer von F. bei der Abgabe keine Angaben über die Beschaffenheit, so übernimmt er damit die Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit (§ 24).
3.
Herstellen, Verfüttern, und Inverkehrbringen von F. können per VO von einer Zulassung abhängig gemacht werden. Wegen Einzelheiten s. a. FuttermittelVO i. d. F. v. 24. 5. 2007 (BGBl. I 770) m. Änd. und Lebensmittel- und Futtermittelhygiene. Der Import von F., die außerhalb der EU hergestellt oder behandelt wurden, kann auf Grund von Schutzmaßnahmen der EU verboten werden (§ 35 e F.-VO). Verstöße gegen Qualitätsvorschriften sind strafbar; sonstige Verstöße sind durchweg als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden (§§ 58 ff. LFGB). Wegen der Marktordnung für F. Marktorganisationen, Gemeinsame (GMO); s. a. Arzneimittel, BSE, ökologischer Landbau, tierische Nebenprodukte, Tierseuchen. Zu gentechnisch veränderten F. s. Genlebensmittel und -futtermittel.
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