Geisterfahrerist die gängige Bezeichnung für einen sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhaltenden Kraftfahrer, der auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen entgegen der Fahrtrichtung fährt. Werden dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird die Tat bei Vorsatz mit bis zu fünf Jahren, bei Fahrlässigkeit mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, oder mit Geldstrafe bestraft (§ 315 c I Nr. 2 f StGB).
Weitere Begriffe : Unterlassungsanspruch | Schutzzweck | Sequestration |
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