Gemeindegericht nur in Baden-Württemberg, für Verhandlungen und Entscheidung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, deren Streitwert 300 EUR nicht übersteigt, zuständig. Die Entscheidung des Gemeinderichters kann binnen 1 Monat beim Amtsgericht im ordentlichen Rechtsweg (ordentliche Gerichte) angefochten werden (§ 14 GerichtsverfassungsG).
Weitere Begriffe : Gegenseitiger Vertrag | Ermittlung | Vollzugsanstalt |
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