Gemeiner Wert Hier handelt es sich um einen Begriff des steuerrechtlichen Bewertungsgesetzes, der aber auch Eingang ins Erbrecht gefunden hat. Für den Wert des Nachlasses bei der Pflichtteilsermittlung ist vom gemeinen Wert auszugehen. Das Bewertungsgesetz versteht darunter den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräusserung zu erzielen wäre. Zur Feststellung des gemeinen Wertes muss also grundsätzlich eine Wertermittlung zum Verkaufspreis durchgeführt werden.
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