Gesamteinkommen
Im Sozialrecht :
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte i.S.d. EStG (§16 SGB IV). Es umfasst Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Arbeit) und andere Einkünfte (Verdienst aus nicht selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte). Im Sozialversicherungsrecht ist das Gesamteinkommen u.a. von Bedeutung für die Frage, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt bzw. ob ein Familienangehöriger familienversichert ist.
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