Geschworener

früher der ehrenamtliche Richter am Schwurgericht. Heißt heute (wie die übrigen ehrenamtlichen Beisitzer bei den Strafgerichten) „Schöffe". S. auch Schwurgericht.

ehrenamtlicher Richter, (Laienrichter) beim Schwurgericht. Die Vorschriften für Schöffen gelten für G.n entsprechend; §§ 84-90 Gerichtsverfassungsgesetz.

ist im mittelalterlichen und neuzeitlichen Recht, wer unter Ablegung eines Schwures ein besonderes Amt (der Rechtspflege) übernommen hat (z.B. ehrenamtlicher Richter am Schwurgericht). Schöffe

ist die frühere Bezeichnung des Laienrichters beim Schwurgericht. Schöffe

Im Sozialrecht :

Schöffen

hießen früher die ehrenamtlichen Richter beim Schwurgericht. Sie tragen jetzt wie die übrigen ehrenamtlichen Beisitzer bei den Strafgerichten die Bezeichnung Schöffe.




Vorheriger Fachbegriff: Geschworene | Nächster Fachbegriff: Geseilschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen