Hilfeleistung in Steuersachen Den Umfang und die Grenzen der zulässigen Rechtsberatung in steuerlichen Angelegenheiten regelt das Steuerberatungsgesetz (StBerG) in §§ 3 ff. Obgleich es sich der Sache nach bei den in § 6 StBerG beschriebenen Arbeiten um Hilfeleistung in Steuersachen handelt, klammert diese Vorschrift die folgenden Tätigkeiten vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung aus:
Weitere Begriffe : Beigeladener | Erwartungsklausel | Innenbereich |
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