Integration
1) Übernationaler Zusammenschluss von Staaten; 2) Völlige Eingliederung von Streitkräften in eine Bündnisorganisation; Bundeswehr.
Vereinheitlichung, Zusammenschluss Lit.: Integration und Recht, hg. v. Sahlfeld, K. u.a., 2003
1.
Allgemein wird unter I. ein Einigungsprozess von Teilen und Gliedern zu einem Ganzen verstanden.
2.
Zum europäischen Einigungsprozess s. Europäische Integration.
3.
Nach dem Ausländerrecht wird die I. von rechtmäßig auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben gefördert (§ 43 AufenthaltsG). Dafür werden Integrationskurse veranstaltet, die Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands vermitteln sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Ausländer einen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen (§ 44 AufenthaltsG). Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs können die für eine Niederlassungserlaubnis erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.
4.
Zur I. von behinderten Menschen s. Integrationsämter und Rehabilitation und teilhabe behinderter Menschen.
Vorheriger Fachbegriff: Insult | Nächster Fachbegriff: Integrationsämter